German Studies Department

Sprachprüfung

Teacher with StudentsNachweis der vorgeschriebenen Sprachkenntnisse in Deutsch

Der Nachweis der vorgeschriebenen Sprachkenntnisse in Deutsch lässt sich auf verschieden Weisen erbringen: indem der/die Studierende entweder (1) das vierte Semester im deutschen Sprachunterricht (Mittelstufe II: GM051) oder (2) einer von den folgenden Kürse: GM175 Geschäftsdeutsch, GM201 Oberstufe I, GM202 Oberstufe II, GM 210 Geschichte der deutschen Literatur I, GM211 Geschichte der deutschen Literature II erfolgreich abschließt, oder (3) die SAT II Prüfung mit 550 oder die AP Prüfung mit 3 besteht, oder (4) die jeweils in der ersten Semesterwoche von der Abteilung administrierte Sprachprüfung mit Erfolg besteht. Die nächste Prüfung findet am Dienstag, den 15. September 2009 um 16 Uhr 30 in Lyons 201E statt.