Sprachprüfung
Nachweis der vorgeschriebenen Sprachkenntnisse in Deutsch
Der Nachweis der vorgeschriebenen Sprachkenntnisse in Deutsch lässt sich auf verschieden Weisen erbringen: indem der/die Studierende entweder (1) das vierte Semester im deutschen Sprachunterricht (Mittelstufe II: GM 051) oder (2) einer von den folgenden Kürse: GM175 Geschäftsdeutsch, GM 201 Oberstufe I, GM 202 Oberstufe II, GM 210 Geschichte der deutschen Literatur I, GM 211 Geschichte der deutschen Literature II erfolgreich abschließt, oder (3) einer von den folgenden Prüfungen: die SAT II Prüfung mit 550, die AP Prüfung mit 3, die IB HL mit 6 oder 7, die GCE A level, oder (4) die jeweils in der ersten Semesterwoche von der Abteilung administrierte Sprachprüfung mit Erfolg besteht. Die nächste Prüfung findet am 10. September 2013 um 16 Uhr 30 statt, oder Sie können einen Sondertermin vereinbaren.